Skip to main content

Ihr Versicherungsmakler

Versicherungsmakler - gut versichert

✓ Ihr Fachmann für  Sachversicherungen.

✓ Ein Ansprechpartner für alles.

✓ Keine zusätzlichen Kosten.

Kostenlose Beratung - Rufen Sie an:
☎ 0651-6504858

(deutsches Festnetz, kostenfrei für Flatrate Nutzer)

Betreuerwechsel?

Eine Kündigung bestehender Verträge ist nicht in jedem Fall erforderlich. Gerne überprüfen wir kostenlos Ihre Versicherungsverträge, unabhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und übernehmen zukünftig die Betreuung Ihrer bestehenden Verträge als freier Versicherungsmakler.

Versicherungsmakler Trier

✓ Die günstigste, passendste oder beste Versicherung?

Haftpflicht - Hausrat - Gebäude - Rechtsschutz - Unfall - Auto - Bei uns sind Sie in guten Händen.

✓ Freie und unabhängige Auswahl

Als freier Versicherungs­makler sind wir unabhängig und an keine Versicherung gebunden. So können wir die Produkte und Tarife nahezu aller Versicherer am Markt vermitteln. Unsere Beratungsleistung ist kostenlos.

✓ Moderne & innovative Vergleichs- und Beratungstechnologie.

 

Beratung - Vergleich - Service

Rundum abgesichert:

Wir sind Ihr Interessenvertreter!

Unsere sämtlichen in Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung erbrachten Tätigkeiten als Versicherungsmakler - auch nach Versicherungsvertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, insbesondere im Schaden- und Leistungsfall in rechtlich zulässigem Rahmen - orientieren sich stets an Ihren Wünschen, Zielen und individuellen Risiko- und Vermögensverhältnissen.

Ihr berechtigtes Interesse hat stets Vorrang. Als unabhängiger Versicherungsmakler vertreten wir Sie gegenüber den Versicherungsgesellschaften, bieten Beratung und Unterstützung.

Beitragserhöhung? Kein Problem - wie suchen einfach eine günstigere Versicherung. Ihr Ansprechpartner bleibt.

Alles zu teuer?

Nutzen Sie unsere Ungebundenheit.

Wir suchen für Sie unter vielen Versicherungen den optimalen Versicherungsschutz im besten Preis-Leistungsverhältnis und kümmern uns um den reibungslosen Wechsel.

Warum einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler Markus Reinardt

Mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Markus Reinardt e.K. (freier Versicherungsmakler)

Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler?

Kaum jemand kennt die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter:

Der Versicherungsmakler ist nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden und versteht sich daher als unabhängiger, treuhänderischer Sachwalter der Interessen seiner Kunden. Der Makler erhält von seinen Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag (Maklerauftrag). Der Abschluss eines Maklerauftrags, die Beratung und die Vermittlung von Versicherungsschutz ist kostenfrei. Der Versicherungsmakler ermittelt für seine Kunden den geeigneten Versicherungsschutz, übernimmt auf Wunsch die Betreuung der Versicherungsverträge und vertritt seine Kunden gegenüber den Versicherungsgesellschaften.

Der Versicherungsvertreter hingegen arbeitet ausschließlich im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Er verkauft den Kunden die Versicherungen, die "seine" Versicherungsgesellschaft anbietet. Er ist an die Vorgaben dieses Unternehmens gebunden und handelt in dessen Auftrag. Der Kunde kann nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten oder bedarfsgerechtesten Versicherungsschutz zu erhalten.

Arbeitskreis Beratungsprozesse
Versicherungsmakler Trier
Ist Ihr Eigentum richtig und preiswert versichert ?

Eine Immobilie – ob Eigentumswohnung, Ein- oder Mehrfamilienhaus – ist für viele der wertvollste Besitz.
Leider stellen immer wieder Eigentümer fest, dass ihre Immobilie nicht richtig versichert ist – und zwar dann, wenn es zu spät ist,
nämlich im Schadensfall. Dabei ist es so leicht, der Gefahr einer Unterversicherung vorzubeugen!
Frage Deinen unabhängigen Versicherungsmakler in Trier:

Feuer-Rohbauversicherung:*
In der Regel kostenlos für angehende Bauherren:
Eine kostenlose Feuer-Rohbauversicherung ab dem ersten Spatenstich! Wenn Du bereits ab Baubeginn eine Verbundene Wohngebäudeversicherung für Dein Haus abschließt, gewähren die meisten Versicherer bis zur Bezugsfertigkeit den Rohbauversicherungsschutz gegen Feuerschäden kostenlos.
Dieser Versicherungsschutz gilt zunächst für 12 Monate und ist bei Bedarf verlängerbar.

Gebäudeversicherung:*
Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung oder Betriebsgebäudeversicherung ist für Eigentümer einer Immobilie quasi ein "Muss".
Denn wenn ein Feuer Ihr Haus zerstört, ein Blitz einschlägt, Leitungswasser den Keller voll laufen lässt oder ein Schaden durch Sturm/Hagel entsteht, kann es richtig teuer werden. Die Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen einen sicheren Basisschutz für Deine Immobilie.
Photovoltaikanlagen, die auf dem versicherten Gebäude installiert sind, können gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel und weitere Elementargefahren mitversichert werden. Auch der Verlust der Einspeisevergütung kann mitversichert werden.
Du hast die Möglichkeit dich gegen Mietverluste für gewerblich genutzte Räume zu versichern. Ersatz wird längstens für 24 Monate geleistet.
Schließen Sie die Deckungslücke bei Ihrem Mehrfamilienhaus, denn dort sind Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte infolge Einbruchdiebstahl oder diesen Versuch nicht immer über Ihre Hausrat-Versicherung gedeckt.

Hausratversicherung:*
Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die im Haushalt zur Einrichtung gehören, die gebraucht werden oder die verbraucht werden. Dies reicht von Möbeln, über Kleidung bis hin zu Nahrungsmitteln. Ebenso gehören auch Bargeld und Wertgegenstände wie z. B. Schmuck oder Gemälde zum Hausrat.

Betriebsinhalts-Versicherung:*
Als Eigentümer oder Pächter bist Du für den Versicherungsschutz deiner Betriebseinrichtung bzw. Ihres Betriebsinhalts verantwortlich.
Dein Betriebsinhalt, wie EDV-Anlagen, Maschinen, Werkzeuge, Waren und Vorräte, bindet einen beträchtlichen Teil des Betriebsvermögens.
Sorge für eine finanzielle Absicherung dieser Werte gegen Beschädigung und Zerstörung.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht:*
In der Privat-Haftpflichtversicherung ist die selbst bewohnte Wohnung, auch das Einfamilienhaus einschließlich des dazugehörigen Gartens und der Garagen in der Regel versichert, ebenso die Ferienwohnung oder das Ferienhaus, wenn diese ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Für alle anderen Immobilien, auch unbebaute Grundstücke, ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung notwendig. Als Vermieter eines Ein- oder Mehrfamilienhauses benötigst Du einen speziellen Haftpflichtschutz.

Eigentums-, Miet- und Pachtrechtsschutz:*
Wenn es um Streitigkeiten bei Eigentum, Miete oder Pacht geht, kann es schnell zu hohen finanziellen Einbußen kommen.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Dich vor Verlusten.

Vermieter- und Verpächter-Rechtsschutz:*
Rückständige Mieten, Mietnomaden oder sonstiger Ärger mit Mietern und Pächtern kann Dich nicht mehr schrecken: Mit der Rechtsschutzversicherung steht bei Bedarf ein kompetenter Rechtsanwalt zur Seite.

*Der Versicherungsschutz kann in einzelnen Versicherungsbedingungen abweichen.

Versicherungsmakler - Versicherungen - Unfallversicherung - Haftpflichtversicherung - Hausratversicherung - Immobilienversicherung