15 Jahre Trierinvest - Maklerprovision: ab 0%* - rufen Sie uns an: 0651-6504858
Maklercourtage / Maklerprovision
Hier frei abgekürzt und im wesentlichen beschrieben:
(Rechtsgrundlage: §652-654 BGB)
Für eine erfolgreiche Vermittlung oder den Nachweis bei Verkauf einer Immobilie hat ein Immobilienmakler Anspruch auf eine Provision. Diese wird auch Maklercourtage oder Maklergebühren genannt. Es ist somit ein erfolgsabhängiges Honorar, das der Makler erhält.
Makler können sowohl für den Kauf oder den Verkauf einer Immobilie engagiert werden, sie können auch in Doppeltätigkeit handeln.
Wie hoch ist die Maklerprovision:
In der Praxis orientieren sich die Provisionshöhe an den – in dem jeweiligen Bundesland – marktüblichen Regelungen.
Wer zahlt die Maklerprovision:
Künftig teilen sich Käufer und Verkäufer die Gesamtprovision jeweils hälftig.
Somit liegt die Obergrenze der Provisionsweitergabe an den Käufer bei 50% der verdienten Gesamtprovision.
Beispiel: Vereinbart der Makler mit dem Verkäufer eine Provision in Höhe von 3,57% vom Kaufpreis, so darf er vom Käufer ebenfalls nur max. 3,57% Provision verlangen.
Die Höhe der Gesamtprovision ist nicht gedeckelt und kann nach oben oder unten frei verhandelt werden.
Diese Neuregelung der Maklerprovision für den Immobilienverkauf gilt ausschließlich für selbst genutzte Wohnimmobilien - also nicht für Gewerbe- oder Anlageimmobilien.