Zusatzkosten entstehen nur, wenn externe Stellen Gebühren erheben oder zusätzliche Leistungen ausdrücklich vereinbart werden.
Beispiel: Gebühren für die Beschaffung fehlender Unterlagen (z. B. Grundbuchauszug, amtliche Auskünfte) werden – wenn sie anfallen – transparent vorab benannt und entsprechend weiterberechnet.