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Maklerprovision in Trier: 1,95 % + 1,95 %

Transparentes Provisionsmodell für Wohnimmobilien – jeweils inkl. MwSt., mit Begleitung bis zum Notartermin.

Das Provisionsmodell auf einen Blick

  • Käufer: 1,95 % vom Kaufpreis (inkl. MwSt.)
  • Verkäufer: 1,95 % vom Kaufpreis (inkl. MwSt.)
  • Fälligkeit: mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrags
  • Hinweis: Abweichungen sind bei Sonderfällen (z. B. Objektart/Vermarktungsumfang) möglich und werden vorab klar vereinbart.
  • Sonderfälle / individuelle Vereinbarung: Für Gewerbeimmobilien sowie Mehrfamilienhäuser/Mietshäuser wird die Vergütung objektbezogen vereinbart. Je nach Konstellation kann die Vergütung einseitig (nur Käufer oder nur Verkäufer) oder abweichend vom Standardmodell geregelt sein – transparent und vorab schriftlich.

Leistungen, die im Rahmen der Vermarktung enthalten sind

  • Objektaufnahme und strukturierte Klärung der Ausgangslage
  • Preisermittlung auf Basis Objekt- und Marktdaten (realistisch, ohne Lockpreise)
  • Aufbereitung der Unterlagen (soweit vorhanden / beschaffbar)
  • Exposé und Vermarktungsdarstellung
  • Koordination von Anfragen und Besichtigungen
  • Gesprächsführung/Abstimmung bis zur Einigung über die Eckdaten
  • Vorbereitung der Kaufabwicklung (Abstimmung mit Notariat, Käufer/Verkäufer)
  • Begleitung bis zum Notartermin

Ablauf in 6 Schritten

  • Kurze Erstaufnahme (Ziel, Objekt, Zeitplan)
  • Unterlagen & Bewertung (realistische Preisfindung)
  • Vermarktung & Besichtigungen (Anfragen, Termine, Rückmeldungen)
  • Einigung & Vorbereitung (Eckdaten, Bonität, Notarentwurf)
  • Notartermin & Abschluss (Begleitung bis zur Beurkundung)
  • Objektübergabe (Ablesung Zählerstände, Schlüssel)

Häufige Fragen

Gilt das Provisionsmodell für jede Immobilie?

In der Regel für Wohnimmobilien. Bei Gewerbe oder Mehrfamilienhäusern wird die Vergütung objektbezogen vereinbart.

Sind die 1,95 % jeweils inkl. MwSt.?

Ja, die 1,95 % verstehen sich jeweils inkl. MwSt.

Wann wird die Provision fällig?

Mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrags (üblich).

Was ist im Leistungsumfang enthalten?

Von der Preisfindung über Vermarktung/Besichtigungen bis zur Vorbereitung des Notartermins – siehe Leistungsübersicht.

Kann die Vergütung auch nur von einer Seite getragen werden?

Bei Gewerbeobjekten und Mietshäusern kann die Vergütung auch nur von einer Seite getragen werden. Das wird vorab transparent vereinbart.

Gibt es Zusatzkosten?

Zusatzkosten entstehen nur, wenn externe Stellen Gebühren erheben oder zusätzliche Leistungen ausdrücklich vereinbart werden.
Beispiel: Gebühren für die Beschaffung fehlender Unterlagen (z. B. Grundbuchauszug, amtliche Auskünfte) werden – wenn sie anfallen – transparent vorab benannt und entsprechend weiterberechnet.

Wie starte ich am besten?

Ein kurzes Erstgespräch klärt Objekt, Ziel und Zeitplan. Danach erhalten Sie eine klare Empfehlung zum Vorgehen.

Begleiten Sie auch die Objektübergabe?

Ja – auf Wunsch unterstütze ich bei Zählerständen und Schlüsselübergabe.

Unverbindliches Erstgespräch

Wenn Sie sich über den Ablauf eines Immobilienverkaufs informiert haben und nun Ihre eigene Situation besprechen möchten, biete ich Ihnen gern ein unverbindliches Erstgespräch an. Dabei können offene Fragen geklärt und die nächsten sinnvollen Schritte eingeordnet werden.

Telefon: 0651 6504858